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   BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18   

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https://dejure.org/2018,21883
BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18 (https://dejure.org/2018,21883)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2018 - 1 BvR 956/18 (https://dejure.org/2018,21883)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 1 BvR 956/18 (https://dejure.org/2018,21883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18
    Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18
    Darüber hinaus beruht das Ablehnungsgesuch auf reinen Vermutungen, die nicht durch konkrete tatsächliche Umstände unterlegt sind (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18
    Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77

    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18
    Die offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs ergibt sich bereits daraus, dass lediglich mit pauschalen Ausführungen namentlich nicht benannte Richter abgelehnt werden (vgl. BVerfGE 46, 200) und die Begründung auch ansonsten nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt, gegen welche individuellen Gerichtspersonen sich der Ablehnungsantrag richten soll (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18
    Die offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs ergibt sich bereits daraus, dass lediglich mit pauschalen Ausführungen namentlich nicht benannte Richter abgelehnt werden (vgl. BVerfGE 46, 200) und die Begründung auch ansonsten nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt, gegen welche individuellen Gerichtspersonen sich der Ablehnungsantrag richten soll (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 64/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 45/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 57/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).
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